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Steuererklärung

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Ist es schon eingetroffen? Das grosse Couvert von der Gemeinde? Wenn nicht, dann ist es bald soweit. Man weiss was drin ist und ignoriert es erstmal. Verständlich – Steuern zahlen ist eines der notwendigen Übel, die einen durchs Leben begleiten. 

Steuersystem Schweiz

Die Steuern in der Schweiz sind so vielfältig wie die Schweiz selber. So erhebt nicht nur der Bund Steuern, auch jeder der 26 Kantone kann aufgrund seiner Hoheitsgewalt Steueren erheben. Die rund 3’000 Gemeinden in der Schweiz erheben ihre Steuer in der Regel als Zuschlag zu den kantonalen Steuern. 

Gemäss dem Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer (DBG) sind natürliche Personen entweder aufgrund ihrer persönlichen Zugehörigkeit steuerpflichtig. (DBG Art. 3 Abs. 1) Das ist dann der Fall, wenn jemand Wohnsitz in der Schweiz hat. Die zweite Möglichkeit, in der Schweiz steuerpflichtig zu sein, ist die wirtschaftliche Zugehörigkeit. (DBG Art. 4 Abs.1). Vereinfacht gesagt ist das dann der Fall, wenn jemand ohne Wohnsitz in der Schweiz Einkommen generiert.

Wir unterscheiden zwischen Subjektsteuern und Objektsteuern. Steuersubjekte sind natürliche oder juristische Personen, die nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. (Bundesverfassung Art. 127 Abs. 2). Beispiele für Subjektsteuern sind die Einkommens- und Vermögenssteuer und die Gewinn und Kapitalsteuern.
Objekte werden ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert. Beispiele sind die Mehrwertsteuer oder die Mineralölsteuer.

Einkommenssteuer

Im Moment steht die Deklaration der Einkommenssteuer an, deshalb konzentriert sich dieser Blog auf diese. Und somit auf die subjektive Steuer.  

Die Einkommens- und Vermögenssteuer für natürliche Personen sowie die Gewinn- und Kapitalsteuer für juristische Personen sind die wichtigsten Steuern der Schweiz. 
Im Jahr 2018 betrugen die gesamten Steuereinnahmen in der Schweiz 147.6 Mia Franken.

Eine coole Zahl: 147’600’000’000.- fast 65% davon entstehen aus der Einkommens- und Vermögens- sowie aus Gewinn- und Kapitalsteuer. 

Auch wenn wohl niemand wirklich gerne Steuern zahlt, sind wir uns wohl einig, dass nur Steuern es möglich machen, so zu leben wir wir es in der Schweiz eben können. Steuern decken den Finanzbedarf des Gemeinwesens. 

Die Steuererklärung

Wir haben weiter oben gelesen, dass „Steuersubjekte“ also natürliche Personen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Steuern sind so zu gestalten, dass die dem Steuerpflichtigen aufgebürdete Last möglichst gering und die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Aktivität möglichst klein ist. Einerseits soll also der Finanzbedarf gedeckt werden, andererseits sollen die Steuern die Wirtschaft nicht behindern.

Deshalb wird periodisch, in der Regel jährlich, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuersubjekts gemessen. Was nichst anderes bedeutet, dass wir als natürliche Personen unser steuerbares Einkommen deklarieren müssen, auf welchem dann mittels dem Steuersatz die Höhe der geschuldeten Steuern berechnet wird. Der Steuersatz ist von Gemeinde zu Gemeninde und von Kanton zu Kanton unterschiedlich, es würde zu weit führen, hier darauf einzugehen. Viele Kantone bieten bequeme Internet-Tools an welche anhand weniger Angaben die mutmasslichen Steuern berechnen. Der Kanton Aargau beispielsweise bietet hier eine Steuerberechnung für natürliche Personen an.

Steuerbares Einkommen

Das effektive Einkommen unterscheidet sich vom steuerbaren Einkommen.
Im Grundsatz ist die Gesamtheit aller Einkünft eines Jahres steuerlich relevant. Zwar existieren steuerbefreit Einkommen, auf diese wird in diesem Blog jedoch nicht eingegangen.

Das Gesetzt gibt uns die Möglichkeit, gewisse Lasten von den Steuern abzuziehen (DBG Art. 25ff). Das bedeutet je mehr wir vom effektiven Einkommen abziehen können, je geringer fällt das steuerbare Einkommen aus. Infolgedessen sinkt auch die Steuerbelastung. Es ist also im Interesse jedes Steuerpflichtigen, darauf zu achten, dass die Möglichkeiten der Abzüge geprüft und ausgeschöpft werden.

Und hier kommen wir ins Spiel. Wir haben das Gesetz gelesen und die praktische Umsetzung erprobt. Wir unterstützen sie gerne bei der Optimierung iherer steuerlichen Angelegenheiten. Rufen sie uns und vereinbaren sie einen Termin. Sie finden uns hier: Kontakt 

Abzüge

Welche Abzüge im einzelnen geltend gemacht werden können, hängt immer von den individuellen und tatsächlich angefallenen Ausgaben ab. Häufig sieht das Gesetz pauschale Abzüge vor, die nicht im einzelnen nachgewiesen werden müssen.  In anderen Fällen kann dieser Pauschalabzug durch die effektiven Auslagen ersetzt werden. Beispielsweise werterhaltende Investitionen am Eigenheim. Diese müssen jedoch detailliert nachgewiesen werden. Andere Abzüge wiederum sind nach oben limitiert.

Das Gesetz unterscheidet zwischen selbständig und unselbständig Erwerbenden. Für selbständig Erwerbende gelten zusätzlich die Art. 27 – 31 DBG. Sie können im Unterschied zu den unselbständig Erwerbenden keine Berufskosten abziehen, da dies über die Geschäftsbuchhaltung geregelt ist.

Im Folgenden die Abzugsfähigen Ausgaben:

  • Berufsauslagen (nur unselbständig Erwerbende)
  • Schuldzinsen (nicht aber Leasingkosten)
  • Unterhaltszahlungen (Alimente)
  • Zahlungen in die gesetzlichen Sozialversicherungen
  • Zahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a)
  • Prämien für Lebens- Kranken- und Unfallversicherungen
  • Zinsen von Sparkapital
  • Krankheits, Unfall- und Behinderungskosten
  • Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien
  • Kosten für Aus- und Weiterbildungen
  • Spezielle Abzüge für Ehepaare
  • Kinderbetreuung durch Dritte
  • Gewinne aus Geldspielen
  • Zuwendungen an gemeinnützige und öffentliche Organisationen, die steuerbefreit sind
  • Pauschalabzug für minderjährige oder in Ausbildung stehende Kinder

Sie sehen, es besteht einiges Potenzial. Gerne prüfen wir für Sie inwiefern und in welcher Höhe ihre Ausgaben abzugsfähig sind und optimieren so ihre steuerliche Belastung. Haben sie Fragen oder möchten bezüglich ihrer Steuern beraten werden?

Zögern sie nicht uns zu kontaktieren, wir sind gerne für sie da! Kontakt

Rolf Andres im Januar 2020

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