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MOSS Verfahren für die Mehrwertsteuerpflicht für digitale Dienstleistungen in der EU

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MwSt Pflicht in der EU für Schweizer Unternehmen

Beim physischen Handel ist der Fall klar, bei der Ausfuhr aus der Schweiz, passiert die Ware den Zoll, und der EMpfänger erhält vom Importeur eine Rechnung. Dabei werden Zoll und Mehrwertsteuer verrechnet. Der Schweizer Händler verrechnet keine MwSt.

Was aber wenn die Ware gar nicht physisch sondern digital ist und gar keine politische Grenze passieren muss?  Dann wird es schwierig. Der Gesetzgeber will natürlich auch diese Leistung besteueren, ansonsten ist der Ausländische Händler im Vorteil, weil er ohne MwSt billiger ist.

Betrifft Leistungen an Private und Kleinunternehmen

Erbringen sie ihre Dienstleistung einem Unternehmen, ist der Leistungsempfänger Steuerpflichtig. Das Schweizer Unternehmen verrechnet keine Mehrwertsteuer. Ist der Leistungsempfänger jedoch eine Privatperson oder eine Kleinunternehmen ohne eigene Mehrwertsteuernummer, wird die Steurpflicht an den Leistungserbringer delegiert.

Welche digitalen Dienstleistungen sind betroffen?

Betroffen sind auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen, Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernsehdienstleistungen. Im Online-Handel geht es um Dienstleistungen und Inhalte, die im Internet zugänglich gemacht oder zum Download zur Verfügung gestellt werden. Konkret: Apps, E-Books, Programme, Medien (Musik und Filme), Erstellen von Webseiten, Games, Suchmaschinen, Online-Werbung, Webhosting usw.

Über 25 MwSt Gesetze und unterschiedliche Steuersätze

Das kann einen schon schnell an die Grenze bringen, im wahrsten Sinne des Wortes. Entweder man richtet nun eine Zweigniederlassung im EU Raum ein, so rechnet mann regulär MwSt ab. Oder man lässt sich in jedem Land für die MwSt registrieren, in die man Leistungen erbringt?

Zu Aufwändig? Selbstverständlich, sie sind ein kleines Unternehmen und haben gar nicht die Möglichkeit diesen Aufwand auf sich zu nehmen.

Die Lösung heisst „Mini-One-Stop-Shop“ Verfahren – MOSS

Das bedeutet, sie registrieren sich in einem Land der EU ihrer Wahl und rechnen die MwSt für alle in der EU erbrachten Leistungen über eine zentrale Stelle ab. Jedoch gilt es auch dabei einige Details zu beachten. Die Rolf Andres business administration hat sich in Deutschland registriert und kann die Abrechnungen auch für Mandanten erbringen. 

Wir beraten sie gerne: Kontaktieren sie uns. 

Und wenn ich einfach nicht abrechne?

Die Kontrolle der jeweiligen Abrechnungen obliegt dem Staat in dem sie sich registriert haben. In unserem Fall ist das Deutschland. Es schein zwar schwierig, dass EU Staaten in der Schweiz das MwSt Gesetz durchsetzen können. So würde ein Gerichtsverfahren vor einem Schweizer Gericht mit hohem Aufwand und Kosten verbunden sein. 

Die EU-Kommission, hat einen Aussschuss eingerichtet, dr laufend Durchführungsmassnahmen und Auslegungsfragen prüft und abstimmt. Sollte sich zeigen, dass Schweizer Unternehmen der MwSt Pflicht nicht nachkommen, wird mit Sicherheit der politische Druck auf die Schweiz ansteigen.

Es ist empfehlenswert die Gesetze anzuwenden und die MwST ordnungsgemäss anzuwenden. Auch wenn dadurch unsere Leistung an den Endkunden in der EU teurer wird.

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