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Kanton Aargau; Berufsauslagen Steuererklärung 2020 – kann ich das Homeoffice abziehen?

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Es erreichen uns vermehrt Anfragen, wie es sich mit den steuerlichen Abzügen für die Berufskosten in den COVID Jahren verhält. Wir haben für sie im Blaog das wichtigste für natürliche Personen zusammengestellt. mehr dazu finden sie auch hier: COVID 19 Massanhmen und deren folgen für die Steuererklärung.

Was sind Berufsauslagen

Kosten für die Fahrten zwischen Wohn und Arbeitsstätte

Als Berufskosten können die Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte bis zu einem Maximalbetrag von CHF 7’000 abgezogen werden. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Maximalbetrag CHF 3’000.-.

Mehrkosten für die Verpflegung

Normalerweise sind hier die Verpflegungskosten für das Mittagessen gemeint. Ist es nicht möglich, über Mittag nach Hause zu fahren, können die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung abgezogen werden. Pro Mahlzeit CHF 15.- oder CHF 3’200.- für das ganze Jahr. Achtung Kurzarbeitstage dürfen nicht mitgezählt werden.

Übrige Berufskosten

Für alle anderen Berufskosten wird ein Pauschalabzug von 3 % des Nettolohnes gewährt. Mindestens jedoch CHF 2’000 und maximal CHF 4’000. Im Pauschalabzug sind insbesondere enthalten: Kosten für Berufswerkzeuge (inkl. Informatikhilfsmittel, Fachliteratur, privates Arbeitszimmer, Berufskleider u.a.).

Kosten für das Homeoffice

Abzüge für das Homeoffice können nur unter folgenden Bedingungen gemacht werden:

  • Ein wesentlicher Teil der Erwerbstätigkeit wird zu Hause erbracht.
  • Die Arbeit erfolgt in einem separaten Raum, der hauptsächlich für die berufliche Tätigkeit verwendet wird.
  • Die Kosten müssen den Pauschalabzug übersteigen.

Die Kosten berechnen sich als Teil der Gesamtkosten für das Haus oder die Wohnung. Beispielsweise der Anteil der beruflich verwendeten Quadratmeter im Verhältnis zu der gesamten Fläche. Zu beachten ist weiter das Arbeitspensum und die Dauer der Arbeit im Homeoffice. Dass die übrigen Berufskosten (siehe oben) entsprechend gekürzt werden, versteht sich von selbst.

Abzugsfähige Berufskosten während des Lockdowns im Jahre 2020

  • Um den administrativen Aufwand zu verringern kann für die Zeit des Lockdowns im Frühling 2020 die Berufskosten, wie oben beschrieben vollumfänglich abgezogen werden. Genau so als ob die berufliche Tätigkeit wie gewohnt vor Ort beim Arbeitgeber stattgefunden hätte.
  • Zusätzliche Abzüge für ein Arbeitszimmer zu Hause werden daher nicht gewährt, da dies für diesen kurzen Zeitraum in den Pauschalabzügen enthalten ist.
  • Sind sie im Jahr 2020 mit dem Auto anstatt dem ÖVan den Arbeitsplatz gefahren, können sie hier die Autokosten anstelle der ÖV kosten Das Steueramt kann hier im Einzelfall eine Arbeitgeberbestätigung verlangen.

Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

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