Fiskalvertretung für Mehrwertsteuerpflichtige, ausländische Unternehmen

Ausländische Firmen, welche in der Schweiz Umsätze erzielen, sind ab einem, weltweiten Umsatz von CHF 100’000.- unter Umständen mehrwertsteuerpflichtig. In diesem Fall, muss eine Fiskalvertretung bestellt werden, die in der Schweiz domiliziert ist. Wie der Name sagt vertritt diese Fiskalvertretung die Ausländische Firma in der Schweiz in Belangen der Mehrwertsteuer.

Haftbar für die Mehrwertsteuer bleibt dabei der Leistungserbringer. Wir übernehmen für sie die Schnittstelle zwischen Steuerverwaltung und ihrer Buchhaltung.

Wir unterstützen sie bei der  Anmeldung im Register der Steuerverwaltung und erledigen die quartalsweise Abrechnung der Mehrwertsteuer. Der Umfang der Dienstleistung bestimmen sie selber.  Als ihre Fiskalvertretung erledigen wir die gesamte Buchaltung oder sie liefern uns die MwSt relevanten Daten.  Sie können dabei auf unsere umfassende Expertise zurückgreifen und frei entscheiden, wie umfangreich wir Sie bei dieser komplexen Thematik unterstützen dürfen.

Anmeldung bei der eidgenössischen Steuerverwaltung

Als erstes registrieren wir sie bei der eidgenössischen Steuerverwaltung. Dazu benötigen wir einige Daten von ihnen. Kontaktieren sie uns, gerne erarbeiten wir gemeinsam mit ihnen die notwenigen Daten. 

Mehr zu der Steuerpflicht für ausländische Unternehmen finden sie auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV.

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