Start Up -die eigene Firma gründen

Das eigene Unternehmen

Sie haben eine Geschäftsidee und möchten diese in die Realität umsetzen? – Herzliche Gratulation, sie haben ein gute Entscheidung getroffen. Die Gründung des eigenen Unternehmens ist in jeder Hinsicht spannend und interessant. 

Allerdings wird sie kein komfortables Leben in Luxus und Wohlstand erwarten. Zumindest vorerst nicht. Es wartet eher viel Arbeit, lange Arbeitstage, wenig Lohn und viel Schweiss auf sie. Aber wir wollen ihnen hier nicht die Motivation nehmen, es gilt vielmehr eine realistische Sicht auf das Projekt zu bekommen. Und natürlich wartet auch viel Spass und hoffentlich jede Menge Erfolgserlebnisse auf sie. 

Scheitern gehört zum Leben dazu, in einigen Kulturen wird scheitern sogar für späteren Erfolg vorausgesetzt. Wir sind der Ansicht, dass das Risiko des Scheiterns durch geeignete Massnahmen und geschicktes Weichenstellen minimiert werden kann.

Gerne unterstützen wir sie bei der Umsetzung ihrer Träume.

Inhalt

Die ersten Überlegungen​

Abhängig von ihrer Geschäftsidee, lässt sich das Geschäftsmodell, der Finanzierungsbedarf und der zeitliche Rahmen bis zum Break-Even-Point ableiten. Ein Unternehmen im Dienstleistungsbereich, wird viel weniger Zeit und Geld brauchen als wenn sie ein Produktionsunternehmen gründen wollen. Handwerker und Gastronomen benötigen die geeigneten Räumlichkeiten. Dazu kommt die notwendige Infrastruktur, die ebenfals finanziert werden will. 

Haben sie genügen Kapital um das alles zu finanzieren? Können sie ihren Lebensunterhalt zudem eine Weile sicherstellen? Falls nicht gibt es Möglichkeiten auf alternative Finanzierungsmöglichkeiten zurückzugreifen. Prüfen sie ob für ihre Idee Franchising Modelle existieren. Sie müssen damit nicht von Grund auf alles selber aufbauen und können von einer etablierten Marke profitieren. Andernfalls können sie möglicherweise anderweitig finanzieren. Etablierte Unternehmer stellen für Start Ups mit Potenzial sogenanntes „venture capital“ oder in Deutsch „Risikokapital“ zur Verfügung.   Oft bieten diese „Business Angels“ zusätzlich eine beratende Begleitung in der Startphase des Unternehmens an.

Möglicherweise können sie Nebenberuflich starten und ihr Geschäft anstelle eines Zeitintensiven Hobbys aufbauen? Sie werden dabei sehr schnell an ihre Grenzen stossen. Aber allenfalls können sie das Pensum ihrer Anstellung reduzieren?

Machen sie sich ausserdem Gedanken ob ihr Unternehmen von Themen wie Patentschutz, geistigem Eigentum usw. betroffen ist. Auf der Webseite des Schweizerischen Instituts für geistiges Eigentum, können sie recherchieren, ob für ihr Idee bereits ein Marken- oder Patentschutz vorliegt. Weiter sollten sie sich überlegen, welchen weiteren Regulierungen ihr Geschäft unterliegt. Beispielsweise benötigen sie möglicherweise ein Wirtepatent oder anderweitige Zulassungen.

In jedem Fall wird ein Geldgeber,  egal ob es eine Bank oder ein privater Investor ist, wissen wollen wie sie sich den Aufbau ihrer Firma vorstellen. Die stellen sie in kompakter Form in einem Business Plan zusammen.

Der Businessplan und Finanzplan

Der Businessplan fasst zusammen, wie sie ihre Geschäftsidee verwirklichen wollen. Er beihnaltet Daten zum Unternehmenszweck und der Vision, zu den Produkten und Dienstleistungen. es wird beschieben welchen Markt sie bedienen wollen und welche Schweirigkeiten sie da erwartet. Wie sieht es mit der Konkurrenz aus und bestehen gegebenenfalls rechtliche Bestimmungen in anderen Ländern oder zu ihren Produkten?

Welche Strategie verfolgen sie? Positionieren sie sich eher im Premium- oder im Discount-Segement? Inwelchen Geschäftsfeldern finden sie ihre Kunden? Und wie erreichen sie diese? 

Wie gestalten sie die Preise und Konditionen? Streben sie einen Direktverkauf an oder möchten sie über den Wiederverkauf gehen? Wie gestalten sie die Werbung und Verkaufsförderung? 

Wie ist das Unternehmen geführt? Sind sie alleine oder arbeiten sie mit einem oder mehreren Partnern? Benötigen sie Angestellte? Wie organisieren sie sich? Ebenfalls wird im Businessplan festgehalten, welche Ressourcen – Maschinen, Fahrzeuge und Räumlichkeiten sie benötigen.

DAs KMU Portal für kleine und mittlere Unternehmen stellt einige Muster und Vorlagen zur Verfügung.

Aus diesen Daten resultiert der:

Finanzplan

Hier beschreiben sie ihre Ziele. Sie planen den Umsatz und die notwendigen Investitionen. Welches Kapital benötigen sie? Erstellen sie eine Plan-Erfolgsrechnung, einen Liquiditätsplan und eine Plan-Bilanz.

Schlussendlich beschreiben sie die Chancen und Risiken ihres Projektes. Wo sind ihre Stärken. Was können sie besonders gut und wo lauern Gefahren? Definieren sie ein sogenanntes „USP“ (Unique selling Proposition). Das ist wieder ein englischer Business Ausdruck. Es ist nichts anderes als ein Alleinstellungsmerkmal. Überlegen sie sich, was sie besser können als alle anderen. Das kann ein unschlagbarer Preis sein oder eine Überragende Serviceleistung sein. Im Idealfall, hat ihr Produkt oder ihre Dienstleistung natürlich eine Funktionalität oder ein Angebot, das kein anderer Wettbewerber bietet. Machen sie sich diesbezüglich allerdings auch nicht zu viele Illusionen. Selbst wenn sie tatsächlich ein „USP“ haben, das sie deutlich von anderen abhebt, wird der Markt sehr schnell folgen und die USP’s sind keine echten mehr. Wichtig ist, dass sie sich gedanken machen, wo sie etwas besser machen als andere. Das setzt natürlich voraus, dass sie „die Anderen“ also den Markt sehr genau kennen.

Businesspläne sind mitunter mühsam zu erarbeiten und die erforderlichen Daten schwierig zu beschaffen. Aber je genauer sie ihren Markt kennen und wissen wo die Chancen und Risiken sind um so zielstrebiger und effizienter können sie Arbeiten. Ausserdem sind sie damit in der Lage ihre Idee Dritten gegenüber glaubwürdig und klar vorzustellen. Sie beweisen, dass sie sich mit ihrer Idee auseinandergesetzt haben. Gerde für Banken und Investoren ist die existanz eines Businessplanes unabdingbar. 

Das KMU Portal des Bundes, stell unter folgendem Link einige Muster für Businesspläne zur Verfügung: Businessplan 

Der Elevator Pitch

Businesspläne sind zuweilen sehr umfangreich und enthalten viele Einzelheiten, die einen Investor nicht interessieren oder für die er schlicht keine Zeit hat. In den 80er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts wurde der Begriff des Elevator Pitch’s geprägt, der ursprünglich Elevator Speech hiess. Es geht darum sich vorzustellen, dass sie einem vielbeschäftigten Entscheidungsträger ihre Geschäftsidee vortragen und ihn dabei dazu bringen in ihr Unternehmen zu investieren. Weil er aber so beschäftigt ist, gewährt er ihnen nur die Minute, die es dauert mit dem Lift vom Parterre in sein Büro zu fahren. In dieser Zeit müssen sie ihn überzeugen, dass ihre Idee Hand und Fuss hat.

Natürlich ist es in der Regel nicht so extrem, aber es bringt die Sache auf den Punkt. Immer öfter verwenden Gründer einen sogenanten „Pitch Deck“, das sind einige wenige Folien, in denen sie ihre Idee in kurzer Zeit glaubwürdig vorstellen können. Denken sie dabei aber immer daran, dass es keine perfekten Pläne gibt, die man nicht auch anders ausgestalten könnte. Bereiten sie sich auch immer auf mögliche Fragen vor.

Die Rechtsform ihres Unternehmens

Die Rechtsform ihres Unternehmens, definiert die juristischen Rahmenbedingungen, die Einfluss auf unterschiedliche Aspekte ihres Unternehms haben. Die Wahl, die sie treffen hat Auswirkungen auf personelle, finanzielle, steuerliche und rechtliche Aspekte. Die Grundlagen hierfür ergeben sich in erster Lienie aus dem Schweizerischen Obligationenrecht.

Die häufigsten Rechtsformen in der Schweiz sind:

  • Einzelfirma (mit oder ohne Handelsregister Eintrag)
  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • AG (Aktiengesellschaft)

Oftmals entscheidet nur das vorhandene Kapital über die Wahl der Rechtsform. Diese Überlegung kann durchaus richtig sein, kann doch die Rechtsform jederzeit geändert werden, wenn mehr Kapital vorhanden ist. Je nach Unternehmen und Businessplan, kann die falsche Rechtsform auch zu grossem Schaden führen. Haftet der Unternehmer einer Einzelfirma doch automatisch auch mit seinem gesamten Privatvermögen. Es würde an dieser Stelle zu weit führen, die rechtlichen Auswirkungen im Detail zu beschreiben. Es lohnt sich jedoch gerade an dieser Stelle der Unternehmensgründung die Weichen von Anfang an richtig zu stellen. Wir beraten sie gerne dazu. Rufen sie uns unverbindlich an: Kontakt

Standort und Infrastruktur

Der Standort ihres Unternehmens, kann von entscheidender Bedeutung sein. Natürlich spielen die unterschiedlichen steuerlichen Belastungen in den verschiedenen Kantonen der Schweiz eine Rolle. In der StartUp Phase des Unternehmens, sind jedoch andere Überlegungen zentral.

Entescheidend ist die Nähe zum Kunden. Während ein Webshop nahezu völlig unabhängig vom Standort seine Kunden überall erreichen kann, ist dies beispielsweise bei einem Coiffure Salon  von entscheidender Bedeutung. Hier gheht es darum sogenannte Laufkundschaft zu generieren und die Kunden da abzuholen wo sie sind. Im Beispiel des Coiffure Salons ist eine zentrale Lage in einer Innensatdt sicherlich besser frequentiert als der Kellerraum in einem Industriegebäude. Allerdings wierden hier auch die Mietkosten entsprechend höher sein.

Ein Dienstleister im administrativen Bereich, sei es Webdesign oder im Treuhandbereich, kann möglicherweise zu Beginn sogar von zu Hause aus arbeiten. Auch hier werden sie jedoch schnell an ihre Grenzen stossen und je nach Familiensituation mehr Raum, Ruhe oder Ressourcen benötigen. So ist es sicherlich nicht ideal, wenn sie Kunden bei sich zu Hause im Wohnzimmer empfangen. Bevor sich sich jedoch nach eigenen Räumlichkeiten umsehen, lohnt es sich jedoch zu Prüfen, welche Alternativen bestehen. 

Eine attraktive Möglichkeit, können Gründerzentren mit sogenannten Coworking Spaces sein. Sie können sich hier nicht nur einen Büroarbeitsplatz mieten, meist ist zusätzliche Infrastruktur wie Sitzungszimmer und Kaffeküche vorhanden. Ausserdem besteht hier die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Unternehmern, die in einer Phase ihrer Gründung sind und somit auch ähnliche Herausforderungen zu bewältigen haben. Oftmals ist auch ein Beratungs und Coachig Angebot im Umfang des Zentrums. In Zofingen bietet das „IGZ“ (Innovations und Gründerzentrum) entsprechende Leistungen an.

Etwas teurer sind wohl sogenannte Technoparks, in denen teilweise komplett eingerichtete Labors oder Werkstätten gemietet werden können.

Schlussendlich kann es auch angezeigt sein, gleich zu Beginn in eigene Räumlichkeiten zu ziehen. Hier lohnt es sich allenfalls die Standortförderung des jeweiligen Kantons zu kontaktieren. Im Kanton Aargau finden sie auf der Webseite der Standortförderung weitere Informationen.

Firmenname

Auch bei der Wahl des Firmennamens gibt es einiges zu beachten. Zum einen die gesetzlichen Vorschriften. OR Art. 944. Firmennamen müssen wahr sein und dürfen nicht täuschen oder dem öffentlichen Interesse widersprechen. HRegV Art. 26. Eine Einzelfirma muss beispielsweise zwingend den Familiennamen des Unternehmers enthalten OR Art. 945 Abs. 1.

Firmennamen geniessen den Schutz einer Exklusivität. Alle Firmennamen müssen sich deutlich von anderen Firmen unterscheiden. Im Falle von Einzelfirmen, ist dieser Schutz auf den Ort des Sitzes des Unternehmens beschränkt OR Art. 946. Im Falle von juristischen Personen, Handelsgesellschaften oder Genossenschaften gilt dieser Schutz schweizweit OR Art. 951. Im zentralen Firmenindes (Zefix) können sie recherchieren ob ihr Frmenname bereits existiert oder noch frei ist. Zefix verfügt über eine Volltextsuche mit automatischen Vorschlägen, ein sehr gutes Instrument. Sind sie unsicher, ob ihr Wunschname so im Handelsregister eingetragen werden kann? Sie können ihn auch dem kantonalen Handelsregisteramt zur Vorprüfung einreichen. 

Domain und Marke

Marketing Aspekte spielen eine weitere wichtige Rolle bei der Wahl des Firmennamens. Wenn sie eine Marke aufbauen möchten, macht es möglichweise Sinn, dass die Firma die gleiche Bezeichnung trägt wie ihre Marke. Im Falle einer Einzelfirma in der der Firmenname den Familiennamen des Unternehmers beinhalten muss, ist dies vielleicht nicht sinnvoll und die Marke unterscheidet sich vom Firmenname. In diesemm Fall gilt es, wie bereits in den ersten Überlegungen beschrieben, darauf zu achten, ob ihre Marke bereits besteht und ob ein Markenschutz darauf liegt.

Letztendlich werden sie kaum darum herumkommen eine Webseite zu betreiben. Vereinfacht gesagt ist die Domain der Name bzw. die Adresse ihrer Webseite. Dieser Name ist Weltweit einzigartig und unter gewissen Regeln frei wählbar. Aus Marketingtechnischen Überlegungen, sind idealerweise, Ihre Marke und ihre Domain identisch. Allerdings sind die prägnanten und kurzen Domains bereits besetzt, gibt es doch eine riesige Anzahl an Webseiten weltweit. Allerdings ist dieser Umstand nicht so relevant, wie es auf den ersten Augenblick den Eindruck macht, da die meisten Webseitenbesucher ohnehin über die Suche in einer Suchemaschine wie Google, auf ihre Webseite gelangen. So ist ein relevanter, klug gewählter und Suchmaschinenoptimierter Inhalt ihrer Webseit weit wichtiger als der Name selber. 

Verantwortlich für die Registrierung ihrer Webseite sind sogenannte Registrare. Es existieren in der Schweiz eine Vielzahl an Registraren unter denen sie frei auswählen können. Diesem Registrar bezahlen sie dann eine jährliche Gebühr für die Verwaltung ihrer Domain. Auf der Web seite des Registrars, können sie auch prüfen ob der von ihnen gewählte Name für die Webseite noch frei ist. Hier am Beispiel von Hostpoint.

Sozialversicherungen

Sozialversicherungen dienen in erster Linie dazu, gewisse Risiken des Lohnausfall abzudecken. Aber auch natürliche Folgen des Erwerbslebens werden durch die Sozialversicherungen abgedeckt, nämlich die Altersvorsorge.

In der Schweiz können wir von einem sehr Umfassenden System verschiedener Sozialversicherungen profitieren. Dieses System ist aber auch recht kompliziert und unübersichtlich. Es lohnt sich hier einen gewissen Aufwand zu treiben und alles Korrekt aufzugleisen um spätere Probleme zu verhindern. Gerne unterstützen wir sie dabei. Kontaktieren sie uns unverbindlich: Kontakt.

Das Schweizer Sozialversicherungssystem basiert auf 3 Säulen. 

  1. Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV)
  2. Das Berufsvorsorgegesetz mit der Pensionskasse (BVG)
  3. Die freiwillige, private Vorsorge (3. Säule) 

Die wichtigsten Sozialversicherungen:

AHV / IV / EO

Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung, die Invalidenversicherung und die Erwerbsersatzordnung bilden die erste Säule des Systems und werden gemeinsam abgerechnet. Sie sollen der Grundbearf abdecken. Mit wenigen Ausnahmen, sind alle Menschen in der Schweiz ab dem 01. Januar nach dem 17. Geburtstag, obligatorisch versichert. Angestellte zahlen nur den halben Beitrag selber, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Selbständige Einzelunternehmer profitieren von einem reduzierten Satz. Sie können ihr Unternehmen entweder bei der Kantonalen Ausgleichskasse anmelden, im Kanton Aargau die SVA-Aargau, oder aber bei einer Ausgleichskasse eine Branchenverbandes, sofern vorhanden. Insbesondere wichtig für Gründer ist, dass im Falle von Militärdienst aus der EO nicht nur eine Entschädigung für den Erwerbsersatz ausbezahlt wird, allenfalls besteht auch Anspruch auf eine Betriebszulage. 

ALV

Die Arbeitslosenversicherung soll die Risiken des Lohnausfalls durch Arbeitslosigkeit abdecken. Versichert sind nur Angestellte. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über die kantonale Ausgleichskasse oder über den Branchenverband, gemeinsam mit AHV / IV / EO. Auch werden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge hälftig geteilt. Für den Gründer einer Unternehmeung ist wichtig zu wissen, dass sich selbständige Unternehmer mit einer Einzelfirma nicht gegen die Arbeitslosigkeit versichern können.

BVG

Das Berufsvorsorgegesetz bzw. die Pensionskasse, bildet die zweite Säule des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Es dient dazu den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Versichert sind Angestellte ab dem 17. Altersjahr, wobei die Sparbeiträge erst ab dem 24. Altersjahr fällig werden. Voraussetzung ist ein minimaler Jahreslohn von CHF 21’510.- (ab dem Jahr 2021). Selbständige Einzelunternehmer können sich entweder bei einer Branchenlösung anschliessen oder – sofern sie Angestellte haben – sich bei der gleichen Pensionskasse wie die Angestellten anschliessen.

UVG

Das Unfallversicherungsgesetz wird unterteilt in Berufsunfall- und Nichtberufsunflallversicherung. Wiederum sind Angestellte obligatorisch gegen die Risiken des Berufsunfalls versichert. Ab einem wöchentlichen Arbeitspensum von 8 Stunden zusätzlich auch genen Nichtberufsunfälle. In der Schweiz ist die SUVA der grösste Unfallversicherer. Aber auch Private Versicherungen bieten Unfallversicherungen an. Selbständig erwerbende können sich freiwillig gegen die Risiken des Erwerbsausfalls wegen Unfall versichern. Was auch sehr zu empfehlen ist. Bitte beachten sie, dass unterschieden wird zwischen eine Unfallversicherung, weche die Heilungskosten abdeckt und einer Unfalltaggeld Versicherung, welche den Lohnausfall wegen Unfall absichert. Ebenfalls wichtig für den gründenden Arbeitgeber ist, dass der Arbeitgeber die volle Prämie für den Berufsunfall zu tragen hat. Die Prämie für Nichtberufsunfälle hingegen kann er voll umfänglich vom Lohn des Arbeitnehmers abziehen.

KTG

Jeder Mensch in der Schweiz ist obligatorisch Krankenversichert, daher erübrigt sich eine berufliche Krankenversicherung. Diese deckt jedoch nur die Heilungskosten ab. Analog zum Unfalltaggeld versichert die Krankentaggeldversicherung den Lohnausfall bei Krankheit. Der Arbeitgeber überwälzt die Prämie dafür vollumfänglich dem Arbeitnehmer. Viele Versicherer bieten entsprechende Lösungen an. 

Weitere Sozialversicherungen sind die Mutterschaftsentschädigung, die Familienzulagen, die individuelle Prämienverbilligung der Krankenkassenprämien sowie die Militärversicherung.

Insgesamt sind die Sozialversicherungen ein bedeutender Kostenfaktor ihres StartUps und sollten unbedingt bereits im Businessplan berücksichtigt werden. Gerne unterstützen wir sie dabei: Kontakt.

Weitere Versicherungen

Neben den Personenversicherungen, die wir im vorherigen Abschnitt beschrieben haben, stellen auch die Sach- und Vermögensversicherungen, einen wichtigen Teil der unternehmerischen Tätigkeit dar. Allerdings ist es kaum möglich eine allgemeingültige Aussage bezüglich des effektiven Bedarfes zu machen. Lassen sie sich von unterschiedlichen Anbietern beraten. Wir haben Kontakt zu führenden Anbietern und übernehmen das gerne für sie.

Sachversicherungen

Gemeint sind Versicherungen für Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen und Warenlagern, Einrichtungen und Infrastruktur im Falle von Elementarschäden (Wasser oder Feuer) oder beispielsweise Diebstahl. Es kann auch das Eigentum Dritter mitversichert werden, ganz ähnlich wie bei einer privaten Haftpflichtversicherung.

Vermögensversicherung

Gemeint sind hier die Haftpflichtversicherungen für Schäden, die infolge der unternehmerischen Tätigkeit entstehen können. Obligatorisch ist die Motorfahrzeug-Haftpflicht, feiwillig aber unbedingt empfehlenswert ist die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung, welche Schäden deckt, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen können. Ebenfalls versicherbar sind Betriebsunterbrechnungen, die nicht durch die Sachversicherungen gedeckt sind.

Wi sind mit den führenden Anbietern vernetzt und beraten sie gerne.

Steuern

Die Steuern in der Schweiz

Bei der Unternehmensgründung mag das Thema Steuern nicht im Vordergrund stehen. Müssen doch zuerst Gewinne generiert werden um überhaupt Steuern zahlen zu müssen. Allerdings lohnt es sich bereits bei der Gründung die steuerlichen Aspekte in die Überlegungen mit einzubeziehen. Dadurch können später viel Aufwand und Kosten vermieden werden.

Die Steuern in der Schweiz werden vom Bund, von den Kantonen und von den Gemeinden erhoben. Jeder Kanton hat ein eigenes Steuergesetz und belastet Steuerobjekte wie beispielsweise Einkommen, Vermögen, Erbschaften, Kapital- und Grundstückgewinne jeweils unterschiedlich.

Unternehmensbesteuerung

Die Besteuerung des Unternehmens ist abhängig von der Struktur und Rechtsform ihres Unternehmens. So werden natürliche Personen einer Progression unterworfen. Das bedeutet je mehr sie verdienen, je mehr Steuern werden fällig. Zu den natürlichen Personen zählen auch selbständige Unternehmer mit Einzelfirmen. Juristische Personen wie eine AG oder eine GmbH bezahlen eine fixen Prozentsatz, der je nach Kanton unterschiedlich ist. Mehr dazu finden sie auf der Seite der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

Steuersysteme sind nicht nur in der Schweiz sehr kompliziert. Es gilt viele Aspekte zu beachten bezüglich Gewinnausschüttung, Privatanteilen, berufliche Vorsorge, Abschreibungen, Bewertung von Vermögenswerten, Nachfolgeregelungen, Geschäftsfahrzeug usw.

Lesen sie auch unseren Blogbeitrag Steuererklärung.

Fragen sie uns, wir zeigen ihnen worauf sie achten müssen: Kontakt

Mehrwertsteuer

Mit wenigen Ausnahmen, sind Unternehmen ab einem Umsatz von CHF 100’000.-, unabhängig von der Rechtsform, Mehrwertsteuerpflichtig. Das heisst sie bezahlen auf jedem Franken Umsatz einen Prozentsatz Mehrwertsteuer.

Nicht steuerpflichtig sind Umsätze, die sie im Ausland erzielen und auch da verrechnen. Hier kommt das sogenannte „Reverse Charge“ Verfahren zum tragen. Das heisst der Empfänger ihrer Leistung hat die Umsatzsteuer in seinem Land anzumelden und zu begleichen. Das selbe gilt übrigens auch umgekehrt. Wenn sie als Unternehmen etwas aus dem Ausland importieren oder eine Dienstleistung beziehen, erhalten sie die Rechnung des Lieferanten ohne MwSt. Ihr Unternehmen muss diese Leistung versteuern. Bei einem Import mit Verzollung geschieht dies automatisch. Beim Bezug von elektronischen Dienstleistungen, beispielsweise „Google Ads“, müssen sie eine sogenannte Bezugssteuer abrechnen.

Wieder anders verhält es sich, wenn sie eine elektronische Dienstleistung an natürliche Personen im Ausland verkaufen. Da diese Geschäfte nur schwer kontrolliert werden können, werden zumindest im europäischen Raum die Lieferanten in die Pflicht genommen. Wenn sie also Beispielsweise eine Webseite für einen Kunden in Österreich gestalten oder einen Streamingdienst für Musik mit Kunden in ganz Europa anbieten, müssen sie im jeweiligen Land Umsatzsteuer abliefern und zwar gemäss den dort geltenden Sätzen. Lesen sie hier mehr dazu: MwSt Pflicht für digitale Dienstleistungen in der EU.

Die Mehrwertsteuer ist in eigener Verantwortung zu veranlagen. Das heisst sobald ihr Unternehmen die Voraussetzungen für die MwSt erfüllt, müssen sie sich bei der eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV anmelden. Anschliessend müssen sie quartalsweise oder halbjährlich die Mehrwertsteuer abrechnen.

Vorsteuer

Wenn sie etwas für ihr Unternehmen in der Schweiz einkaufen, sei es Handelswaren, Rohmaterialien oder sonstiger geschäftsmässig begründeter Aufwand, bezahlen sie dem Lieferanten einen Preis plus Mehrwertsteuer. Wenn sie etwas im Ausland kaufen, bezahlen sie beim Import eine Mehrwertsteuer. Die Summe dieser, an die Lieferanten bezahlten Mehrwertsteuer nennt man Vorsteuer. Diese Vorsteuern können von der ermittelten Mehrwertsteuer abgezogen werden. Je nach Geschäft, das sie betreiben, kann es durchaus Sinn machen sich bei der Mehrwertsteuer anzumelden, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind. Importieren sie beispielsweise Lebensmittel mit einem reduzierten Steuersatz, haben aber im Gegenzug hohe Ausgaben für Werbung und Verteilung mit dem Normalsteuersatz, kann es sogar sein, dass sie Geld zurückerhalten. Wir prüfen das gerne für sie. Kontakt.

Saldobesteuerung

Es gibt Firmen, die nur sehr wenig Einkaufen müssen. Dienstleister wie Rechtsanwälte, Treuhänder. Allenfalls auch Friseure usw. Diese zahlen auch keine oder nur sehr wenig Vorsteuern. Hier stellt die ESTV ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren zur Verfügung, die Saldobesteuerung.  Einerseits wir die Saldobesteuerung nur zweimal jährlich abgerechnet und andererseits wird zu einem reduzierten Satz besteuert. Voraussetzung für die Saldobesteuerung ist, dass der Umsatz ihres Unternehmens CHF 5.005 Mio nicht übersteigt und die geschuldete MwSt nicht mehr als CHF 103’000.- beträgt.

Sie finden hier eine Liste welcher Steuersatz auf ihr Unternehmen zutrifft.

Gründung

Die offizielle Gründung ihres Unternehmens

Sind sie die oben beschriebenen Schritte durchgegangen? Alles abgeklärt und Vorbereitet? Sie wissen in welcher Rechtsform sie ihr Unternehmen gründen wollen? Dann kann die Gründung angegangen werden. 

Wir haben hier grob die Schritte für die Gründung der wichtigsten Rechtsformen in der Schweiz zusammengefasst. Ist ihnen das zu kompliziert? Wir übernehmen das gerne für sie: Kontaktieren sie uns unverbindlich.

1. Einzelunternehmung

Schritt 1: Zusammenstellen aller Unterlagen und Informationen. Mehr Informationen hierzu bietet das kanonale Handelsregisteramt zum Beispiel das Handelsregisteramt des Kantons Aargau. 
Prüfen sie bitte insbesondere die Verfügbarkeit des Firmennamens, der bei Einzelfirmen innerhalb der Ortschaft des Domizils geschützt ist. Siehe dazu auch den Tab „Firmenname“.

Schritt 2: Eintrag ins Handelsregister. Grundsätzlich gilt eine Einzelfirma mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit als gegründet. Auch ohne Eintrag ins Handelregister. Allerdings wird ab einem Umsatz von CHF 100’000.- der Eintrag obligatorisch. Hier finden sie die entsprechenden Formulare am Beispiel des Kantons Aargau. Einzelunternehmen.

Bitte lesen sie auch den Hinweis zu den Privaten Registern. Private  Firmen versenden Rechnungen an neu eingetragene Firmen im HR und erwecken den Eindruck, dass es sich um die Rechnung für den offiziellen EIntrag handelt. Bitte beachten sie es gibt keinerlei Verpflichtung sich in ein anderes Register einzutragen als das Handelsregister. Achten sie gut darauf, dass die Rechnung tatsächlich vom offiziellen Handelsregisteramt stammt.

Schritt 3: Anmeldung bei der Ausgleichskasse. Damit wird die AHV/IV und EO abgerechnet. Lesen sie dazu auch den Tab „Sozialversicherungen“. Sie können der Ausgleichskasse ihres Branchenverbandes beitreten. Falls in ihrer Branche keine solche besteht, melden sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse ihres Kantons an.

Schritt 4: Unfallversicherung. Selbständigerwerbende müssen sich zwar nicht obligatorisch gegen die Risiken eines Unfalles versichern, je nach Situation ist dies jedoch sehr empfehlenswert. Falls sie Angestellte beschäftigen müssen sie diese obligatorisch gegen Unfall versichern. 

2. Gesellschaft mir beschränkter Haftung (GmbH)

Schritt 1: Auch hier müssen alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Dokumente vorhanden sein. Treffen sie die entsprechenden Vorabklärungen. Der Firmenname ihres Unternehmens ist im Falle einer juristischen Person, schweizweit geschützt. Prüfen sie bitte die Verfügbarkeit

Vereinbaren sie schon früh einen Termin mit einem Notar. Gerne geben wir ihnen eine Empfehlung.

Schritt 2: Vorbereiten der Gründungspapiere und der HR Anmeldung. 

Gründung der GmbH mit Bareinzahlung des Stammkapitals

Das Stammkapital einer GmbH dient dazu, ihre Unternehmung mit dem notwendigen Kapital auszustatten. Das minimale Stammkapital einer GmbH beträgt gem. OR Art. 782 Abs. 2 CHF 20’000.-. Im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft, muss dieses Kapital immer vollständig in Liquiden Mitteln oder als Sacheinlage geleistet werden. Vgl. OR Art. 777 Abs. 1.

Die einfachste und schnellste Variante ist jedoch die Gründung mit einer Bareinlage. Sie gehen zu ihrer Bank und eröffnen ein Gründungskonto, und zahlen darauf CHF 20’000.- ein. Machen sie das kurz vor ihrem Termin mit dem Notar. Sie müssen ihm dann nachweisen, dass sie das Geld einbezahlt haben. Sobald der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist, wird die Bank das Konto freigeben und sie können auf das Geld zugreifen. Bitte beachten sie, dass das Stammkapital im Unternehmen bleiben muss. Sie können es also nicht für private Zwecke wieder aus der Firma nehmen.

Weiter benötigen sie folgende Unterlagen für den Eintrag im Handelsregister:

  • Anmeldeformular zur Neueintragung einer GmbH
  • Wahlannahmeerklärung Revisionsstelle oder Erklärung bezüglich Verzicht auf die eingeschränkte Revision (opting out). 
  • Stampa- und Lex-Friedrich Erklärung
  • öffentliche Gründungsurkunde
  • die Statuten ihres Unternehmens
  • Kopie ihres Passes oder der ID

Die Vorlagen der Formulare können sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Im Beispiel des Kantons Aargau, finden sie die Formulare auf der Webseite des kantonalen Handelsregisteramtes.

Sie können auf eine Revisionsstelle verzichten, sofern ihr Unternehmen weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt beschäftigt. OR Art. 818 Abs. 1 bzw. Art. 727a Abs. 2. Das müssen sie jedoch mit genanntem Formular bestätigen.

Mit der Stampa und „Lex Friedrich“ Erklärung bestätigen sie, dass sie gewisse Gesetze einhalten die für die Eintragung im Handelsregister zwingend sind. Mehr dazu finden sie auf dem KMU-Portal für kleinere und mittlere Unternehmen.

Die öffentliche Gründungsurkunde erstellt ihr Notar. Sie werden sie anlässlich der Gründungsversammlung in seinem beisein unterzeichnen. Der Notar wird mit seiner Unterschrift die Urkunde beglaubigen. Gerne vermitteln wir ihnen einen Notar: Kontakt

Der Inhalt der Statuten regelt das Gesetz in OR Art. 776 ff. In der Regel werden standardisierte Statuten verwendet, die je nach Bedarf angepasst werden. Gerne beraten wir sie auch diesbezüglich.

Gründung der GmbH mit Sacheinlage

Anstelle eine Bareinzahlung, können sie das Stammkapital der gesellschaft auch mit einer Sacheinlage liberieren. OR Art. 634 bzw. Art. 777c Abs. 2. Das heisst, sie bringen anstelle von Bargeld, Vermögenswerte in die Firma ein. Beispielsweise Fahrzeuge, Maschinen oder Liegenschaften. Dieses Vorgehen kann hilfreich sein, wenn die Verögenswerte ohnehin in die Firma eingebracht werden sollen oder wenn ansonsten die Liquidität fehlt. 

Der Nachteil aus Sicht der Gründer bei der Sacheinlage ist die Tatsache, dass die Vermögenswerte durch einen zugelassenen Revisor geprüft werden müssen. er bestätigt, dass die Anlagen auch tatsächlich den angegebenen Wert haben. Dies verursacht zusätzlichen Aufwand und Kosten.

Aus diesem Grund sind folgende zusätzlichen Dokumente für die Eintragung in das Handelsregister notwendig:

  • Sacheinlage- und Sachübernahmevertrag
  • Gründungsbericht
  • Die Prüfungsbestätigung des zugelassenen Revisors
Firmendomizil

Je nach Art des Geschäftes, das sie gründen, benötigen sie möglicherweise nicht sofort eigene Räume. Sie möchten die Firmenadresse aber auch nicht zu Hause haben. Dann können sie ihr Firmendomizil beispielsweise bei ihrem Treuhänder anmelden. Gerne stehen wir dafür zur Verfügung. Kontakt

In diesem Fall benötigen sie für den EIntarg ins das HR noch das Dokument:

  • Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse

Schritt 3: Beurkundung der Gründung durch den Notar. Zwar eine reine Formsache, dennoch ein wichtiger Augenblick. 

Reservieren sie frühzeitig einen Termin bei einem Notar ihrer Wahl. Stellen sie ihm vorgängig die oben erwähnten Unterlagen zu, damit er die Gründungsurkunde vorbereiten kann. 

An der eigentlichen Gründungsversammlung sind alle Gründer bzw. deren Stellvertreter und der Notar anwesend. Die Gründer bzw. deren Stellvertreter können sich mit der Identätskarte oder dem Pass ausweisen. Stellvertreter müssen zudem eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorlegen, die sie berechtigt den eigentlichen Gründer in diesem Geschäft zu vertreten.

Der Notar wird ihnen nochmals sämtliche Dokumente vorlesen um sicherzustellen, dass sie alles Verstanden haben. Anschliessend unterzeichnen sie die Dokumente und der Notar wird nach der Prüfung ihrer ID die Unterschriften mit seinem Stempel und Unterschrift bestätigen.

Schritt 4: Die Eintragung ins Handelsregister. Senden sie nun alle unterzeichneten Unterlagen dem kantonalen Handelsregisteramt. Oder bringen sie die Dokumente gleich vorbei. Im Aargau:

Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Handelsregisteramt
Bahnhofplatz 3c

5001 Aarau

Tel.: 062 835 14 80
Fax: 062 835 14 97

Vorausgesetzt, ihre Dokumente sind vollständig und formal in Ordnung, wird ihr Unternehmen innerhalb von einigen Tagen ins Handelsregister eingetragen. In Ausnahmefällen kann es auch mal zwei Wochen dauern. Sie erhalten vom Handelsregisteramt anschliessend einen Auszug aus dem Handelsegister. Darauf können sie ihre Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ablesen. Diese beginnt immer mit dem Länderkürzel gefolgt von sechs Stellen: „CHE-„xxx.xxx.xxx

Die UID NUmmer ist im übrigen identisch mit der Mehrwertsteuernummer. In diesem Fall wird die UID mit dem Zusatz „MWST“ ergänzt. „CHE-xxx.xxx.xxx MWST“

Schritt 5: Anmeldung bei ihrer Ausgleichskasse. Nach der Eintragung ins Handelsregister, sendet ihnen die Ausgleichskasse „SVA“ das Anmeldeformular für juristische Personen zu. Sie können sich bei der SVA oder bei der Ausgleichskasse ihres Branchenverbandes anmelden.  

Bei der Ausgleichskasse rechnen sie AHV / IV / EO sowie die Familienzulagen „FamZ“ und die ALV ab. Lesen sie hier mehr dazu. 

Das Anmeldeformular der SVA Aargau finden sie hier.

Schritt 6: Anmeldung BVG. Schliessen sie ihr Unternehmen einer Pensionskasse an. Mit wenigen Ausnhamen ist jeder Arbeitnehmer in der Schweiz der BVG anzuschliessen. Hier lohnt es sich verschiedene Angebote einzuholen. Die Unterschiede sind teilweise signifikant. Auch hier existieren viele Branchenlösungen, die Teilweise interessante Lösungen anbieten. Hier finden sie eine Übersicht.

Schritt 7: Ausserdem müssen sie sich und ihre Mitarbeiter obligatorisch gegen Unfall versichern. Auch hier arbeiten wir mit den führenden Anbietern zusammen. Fragen sie uns.

Schritt 8: Anmeldung bei der Mehrwertsteuer. Spätestens beim Erreichen eines Umsatzes von CHF 100’000.- müssen sie ihr Unternehmen bei der Mehrwertsteuer anmelden. Je nach Art ihres Unternehmens kann sich das schon eher lohnen. Lesen sie hier.

3. Aktiengesellschaft (AG)

Schritt 1: Auch hier müssen alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Dokumente vorhanden sein. Treffen sie die entsprechenden Vorabklärungen. Der Firmenname ihres Unternehmens ist im Falle einer juristischen Person, schweizweit geschützt. Prüfen sie bitte die Verfügbarkeit

Vereinbaren sie schon früh einen Termin mit einem Notar. Gerne geben wir ihnen eine Empfehlung.

Schritt 2: Vorbereiten der Gründungspapiere und der HR Anmeldung. 

Gründung der AG mit Bareinzahlung des Aktienkapitals

Das Aktienkapital einer AG dient dazu, ihre Unternehmung mit dem notwendigen Kapital auszustatten. Das minimale Kapital einer AG beträgt gem. OR Art. 621 CHF 100’000.-. Davon müssen zwingend CHF 50’000.- liberiert, also als tatsächlicher Wert in der Firma vorhanden sein. OR Art. 632 Abs. 2. Sie können den Wert auch als Sacheinlage leisten also andere Materielle Vermögenswerte in die Firma einbringen. OR Art. 628 Abs. 1. Also beispielsweise Fahrzeuge, Liegenschaften oder Maschinen.

Die einfachste und schnellste Variante ist jedoch die Gründung mit einer Bareinlage. Sie gehen zu ihrer Bank und eröffnen ein Gründungskonto, und zahlen darauf mindestens CHF 50’000.- ein. Machen sie das kurz vor ihrem Termin mit dem Notar. Sie müssen ihm dann nachweisen, dass sie das Geld einbezahlt haben. Sobald der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist, wird die Bank das Konto freigeben und sie können auf das Geld zugreifen. Bitte beachten sie, dass das Aktienkapital im Unternehmen bleiben muss. Sie können es also nicht für private Zwecke wieder aus der Firma nehmen.

Weiter benötigen sie folgende Unterlagen für den Eintrag im Handelsregister:

  • Anmeldeformular zur Neueintragung einer AG
  • Wahlannahmeerklärung Revisionsstelle oder Erklärung bezüglich Verzicht auf die eingeschränkte Revision (opting out). 
  • Stampa- und Lex-Friedrich Erklärung
  • öffentliche Gründungsurkunde
  • die Statuten ihres Unternehmens
  • Kopie ihres Passes oder der ID

Die Vorlagen der Formulare können sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Im Beispiel des Kantons Aargau, finden sie die Formulare auf der Webseite des kantonalen Handelsregisteramtes.

Sie können auf eine Revisionsstelle verzichten, sofern ihr Unternehmen weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt beschäftigt. OR Art. 727a Abs. 2. Das müssen sie jedoch mit genanntem Formular bestätigen.

Mit der Stampa und „Lex Friedrich“ Erklärung bestätigen sie, dass sie gewisse Gesetze einhalten die für die Eintragung im Handelsregister zwingend sind. Mehr dazu finden sie auf dem KMU-Portal für kleinere und mittlere Unternehmen.

Die öffentliche Gründungsurkunde erstellt ihr Notar. Sie werden sie anlässlich der Gründungsversammlung in seinem beisein unterzeichnen. Der Notar wird mit seiner Unterschrift die Urkunde beglaubigen. Gerne vermitteln wir ihnen einen Notar: Kontakt

Der Inhalt der Statuten regelt das Gesetz in OR Art. 626 ff. In der Regel werden standardisierte Statuten verwendet, die je nach Bedarf angepasst werden. Gerne beraten wir sie auch diesbezüglich.

Gründung der AG mit Sacheinlage

Anstelle eine Bareinzahlung, können sie das Stammkapital der gesellschaft auch mit einer Sacheinlage liberieren. OR Art. 634. Das heisst, sie bringen anstelle von Bargeld, Vermögenswerte in die Firma ein. Beispielsweise Fahrzeuge, Maschinen oder Liegenschaften. Dieses Vorgehen kann hilfreich sein, wenn die Verögenswerte ohnehin in die Firma eingebracht werden sollen oder wenn ansonsten die Liquidität fehlt. 

Der Nachteil aus Sicht der Gründer bei der Sacheinlage ist die Tatsache, dass die Vermögenswerte durch einen zugelassenen Revisor geprüft werden müssen. er bestätigt, dass die Anlagen auch tatsächlich den angegebenen Wert haben. Dies verursacht zusätzlichen Aufwand und Kosten.

Aus diesem Grund sind folgende zusätzlichen Dokumente für die Eintragung in das Handelsregister notwendig:

  • Sacheinlage- und Sachübernahmevertrag
  • Gründungsbericht
  • Die Prüfungsbestätigung des zugelassenen Revisors
Firmendomizil

Je nach Art des Geschäftes, das sie gründen, benötigen sie möglicherweise nicht sofort eigene Räume. Sie möchten die Firmenadresse aber auch nicht zu Hause haben. Dann können sie ihr Firmendomizil beispielsweise bei ihrem Treuhänder anmelden. Gerne stehen wir dafür zur Verfügung. Kontakt

In diesem Fall benötigen sie für den EIntarg ins das HR noch das Dokument:

  • Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse

Schritt 3: Beurkundung der Gründung durch den Notar. Zwar eine reine Formsache, dennoch ein wichtiger Augenblick. 

Reservieren sie frühzeitig einen Termin bei einem Notar ihrer Wahl. Stellen sie ihm vorgängig die oben erwähnten Unterlagen zu, damit er die Gründungsurkunde vorbereiten kann. 

An der eigentlichen Gründungsversammlung sind alle Gründer bzw. deren Stellvertreter und der Notar anwesend. Die Gründer bzw. deren Stellvertreter können sich mit der Identätskarte oder dem Pass ausweisen. Stellvertreter müssen zudem eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorlegen, die sie berechtigt den eigentlichen Gründer in diesem Geschäft zu vertreten.

Der Notar wird ihnen nochmals sämtliche Dokumente vorlesen um sicherzustellen, dass sie alles Verstanden haben. Anschliessend unterzeichnen sie die Dokumente und der Notar wird nach der Prüfung ihrer ID die Unterschriften mit seinem Stempel und Unterschrift bestätigen.

Schritt 4: Die Eintragung ins Handelsregister. Senden sie nun alle unterzeichneten Unterlagen dem kantonalen Handelsregisteramt. Oder bringen sie die Dokumente gleich vorbei. Im Aargau:

Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Handelsregisteramt
Bahnhofplatz 3c

5001 Aarau

Tel.: 062 835 14 80
Fax: 062 835 14 97

Vorausgesetzt, ihre Dokumente sind vollständig und formal in Ordnung, wird ihr Unternehmen innerhalb von einigen Tagen ins Handelsregister eingetragen. In Ausnahmefällen kann es auch mal zwei Wochen dauern. Sie erhalten vom Handelsregisteramt anschliessend einen Auszug aus dem Handelsegister. Darauf können sie ihre Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ablesen. Diese beginnt immer mit dem Länderkürzel gefolgt von sechs Stellen: „CHE-„xxx.xxx.xxx

Die UID NUmmer ist im übrigen identisch mit der Mehrwertsteuernummer. In diesem Fall wird die UID mit dem Zusatz „MWST“ ergänzt. „CHE-xxx.xxx.xxx MWST“

Schritt 5: Anmeldung bei ihrer Ausgleichskasse. Nach der Eintragung ins Handelsregister, sendet ihnen die Ausgleichskasse „SVA“ das Anmeldeformular für juristische Personen zu. Sie können sich bei der SVA oder bei der Ausgleichskasse ihres Branchenverbandes anmelden.  

Bei der Ausgleichskasse rechnen sie AHV / IV / EO sowie die Familienzulagen „FamZ“ und die ALV ab. Lesen sie hier mehr dazu. 

Das Anmeldeformular der SVA Aargau finden sie hier.

Schritt 6: Anmeldung BVG. Schliessen sie ihr Unternehmen einer Pensionskasse an. Mit wenigen Ausnhamen ist jeder Arbeitnehmer in der Schweiz der BVG anzuschliessen. Hier lohnt es sich verschiedene Angebote einzuholen. Die Unterschiede sind teilweise signifikant. Auch hier existieren viele Branchenlösungen, die Teilweise interessante Lösungen anbieten. Hier finden sie eine Übersicht.

Schritt 7: Ausserdem müssen sie sich und ihre Mitarbeiter obligatorisch gegen Unfall versichern. Auch hier arbeiten wir mit den führenden Anbietern zusammen. Fragen sie uns.

Schritt 8: Anmeldung bei der Mehrwertsteuer. Spätestens beim Erreichen eines Umsatzes von CHF 100’000.- müssen sie ihr Unternehmen bei der Mehrwertsteuer anmelden. Je nach Art ihres Unternehmens kann sich das schon eher lohnen. Lesen sie hier.

Nach der Gründung

Kapital- und Liquiditätsplanung

Man sagt, die Liquidität eines Unternehmens ist die Luft, die es zum atmen braucht. Gemeint ist nichts anderes als das Geld, dass sie flüssig zur Verfügung haben um ihren laufenden Verpflichtungen nachzukommen. Es gibt nichts was einen schlechter schlafen lässt als der Druck von fälligen Rechnungen. 

Es lohnt sich die Liquidität von Anfang an im Auge zu behalten. Wir haben ihnen hier eine einfache Vorlage im Excelfomat zum Download bereitgestellt, mit der sie ihr Geld im Griff haben. Liquiditätsplan

Bedenken sie insbesondere, wenn sie Rechnungen stellen, dass Debitoren zeitverzögert zahlen. Im Extremfall kann dies bis zu sechs Monaten dauern. Wenn sie allfällige Engpässe rechtzeitig erkennen, können sie geeignete Massnahmen ergreifen. Vereinbaren sie Vorauszahlungen, bitten sie Kreditoren um Aufschub, beschleunigen sie offenen Debitorenzahlungen, erhöhen sie die Preise usw.

Administration

Verständlich, nachdem sie nun den ganzen Aufwand betrieben und bis hierher alles erreicht haben, wollen sie sich um ihr Geschäft kümmern. Es ist schwierig genug Kunden zu gewinnen. Der Aufwand für das Marketing ist nicht zu unterschätzen zudem ist dies Aufwnd der Geld kostet. Sie möchten jedoch Aufwand betreiben, den sie verrechnen können.

Kalkulieren sie trotzdem genügend Zeit für die Administration ein. Schnell verliert man den Überblick. Denken sie insbesondere an folgende Aufgaben:

  • Buchhaltung
  • Rechnungswesen
  • Sozialversicherungen
  • Mehrwertsteuerabrechnung
  • Lohnabrechnungen
  • Jahresabschluss
  • Steuererklärungen

Zusätzlich kommen hinzu:

  • Pflege des Webseite
  • Pflege der Social Media Plattformen (Facebook, Instagram, Xing, LinkedIn usw.)
  • Onlinemarketing (GoogleAds, BusinessFacebook, Pinterest usw.)
  • Weitere Werbemassnahmen

Machen sie sich Gedanken, inwiewiet sie diese Aufgeben selber wahrnehmen oder allenfalls extern vergeben wollen. Wir beraten sie gerne diesbezüglich. Rufen sie uns unverbindlich an: Kontakt

Nun wünschen wir ihnen und ihrer Unternehmung viel Erfolg, Spass und Freude an ihrer Tätigkeit. Wir möchten ihnen ein Zitat eines erfolgreichen Unternehmers mit auf den Weg geben, nach wir unser tägliches Handeln ausrichten:

„Ein Unternehmen erfolgreich zu machen ist die einfachste Sache der Welt. Du darfst nur nicht mehr ausgeben als du einnimmst.“ (RE2017)

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